Ohrenstäbchen

Verbot von Einweg-Kunststoffprodukten

Jeder kennt es, in der Stadt und im Park, am Strand, an der Uferböschung eigentlich an fast allen schönen Plätzen ist er schon vor uns da: der Müll!

Neben Kaffee-To-Go Bechern, Dosen und Flaschen und anderen Abfällen finden sich viele Verpackungen vom letzten Imbiß – vielleicht war der Weg zum nächsten Mülleimer einfach zu weit …

Verbot ab dem 03. Juli 2021

Verboten werden die Einweg-Kunststoffprodukte, die man am häufigsten in der Umwelt findet. Ab dem 03. Juli 2021 dürfen in der EU diese Plastik-Produkte nicht mehr produziert werden:

  • Einwegbesteck und -geschirr
  • Trinkhalme
  • Rühr- & Wattestäbchen
  • Luftballonstäbe

Verpackungen aus expandiertem Polystyrol (“Styropor”), wie z.B. Getränkebecher oder Fast-Food-Verpackungen, sind von diesem Verbot ebenso betroffen. Bereits produzierte Ware darf der Handel noch abverkaufen.

Biobasierte Kunststoffe auch verboten

Unter das Verbot fallen zudem auch Einwegteller, -becher oder -besteck, aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Auch diese Produkte haben Nachteile für die Umwelt. Da sie nicht biologisch abbaubar sind, können sie weder über die Biotonne entsorgt werden, noch würden sie sich in der Natur biologisch abbauen. Das gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen ist.  

Schon jetzt gibt es für diese Produkte plastikfreie Alternativen, viele davon sogar in wieder verwendbar. Nutzen Sie diese, für uns und unsere Umwelt!

Mehr Tipps zum Thema Einwegplastik hat auch das BMU für Sie zusammengestellt. Selbstverständlich helfen Ihnen auch unsere Kolleg*innen der Abfallberatung bei Fragen gerne weiter!

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