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Elektroaltgeräte richtig entsorgen

Welche (neuen) Regelungen gelten für Verbraucher*innen?

In jedem Haushalt fällt „Elektroschrott“ an. Dies sind alle (defekten) Geräte, die über ein Kabel oder Batterie/Akku mit Strom versorgt werden. Zum Beispiel alte Kaffeemaschinen, Handys und Toaster oder auch größere Geräte wie Staubsauger, Waschmaschinen oder Kühlgeräte. Rund 20 kg Elektroaltgeräte entsorgt jeder Deutsche im Schnitt pro Jahr.

Bilderquelle: PlanE https://e-schrott-entsorgen.org/plan-e-sei-ein-teil.html

Elektroaltgeräte fachgerecht entsorgen

Alte Elektrogeräte dürfen Sie auf gar keinen Fall über die Restmülltonne entsorgen! Ebenfalls verboten ist die Entsorgung von Elektrogeräten

  • in der gelben Tonne/ im gelben Sack
  • durch Abgabe an Schrotthändler oder Altmetallsammler, sowie
  • im öffentlichen Raum.

Manche Elektrogeräte enthalten Schadstoffe wie zum Beispiel Quecksilber. Wer ausgediente Geräte unsachgemäß entsorgt, schadet der Umwelt und riskiert Bußgelder. Sie als Verbraucher*in sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Elektrogeräte fachgerecht zu entsorgen, daher müssen Sie alle Altgeräte der Wiederverwertung übergeben! Die gute Nachricht: die Abgabe von Elektroaltgeräten ist so gut wie in jedem Fall unentgeltlich. Die Einzelheiten hierzu regelt das ElektroG.

Das Recycling von Altgeräten schont die natürlichen Ressourcen. Elektroschrott enthält u.a. wertvolle Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium und Messing sowie seltene Erden. Werden diese Stoffe der Verwertung zugeführt, können daraus neue Produkte produziert werden. Auch Kunststoffe sind zum Teil wieder verwertbar.

Elektroaltgeräte kostenlos im Geschäft abgeben

Verbraucher*innen können Altgeräte kostenlos im (Fach)Handel abgeben – Voraussetzung hierfür ist eine Verkaufsfläche von mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte.

Kleine Geräte bis 25 cm Kantenlänge – wie zum Beispiel Fitnesstracker, Smartphones, Rasierer und Zahnbürsten (maximal 3 Stück pro Geräteart und insgesamt nicht mehr als 5 Stück pro Abgabe) – können unentgeltlich im Fachmarkt abgegeben werden, ohne dass gleichzeitig ein Neukauf stattfinden muss.

Beim Kauf eines größeren Gerätes – wie zum Beispiel einer Waschmaschine oder eines Kühlschrankes – müssen Fachmärkte das alte Gerät ebenfalls kostenfrei zurücknehmen. Der Ort der Rücknahme des alten Gerätes ist der Ort der Übergabe des neuen Gerätes, dies kann der Fachmarkt sein aber z.B. auch an der Haustür.

Leider wird dieses Angebot kaum genutzt. Im Jahr 2020 haben die deutschen Händler nur rund 200.000 t Altgeräte eingesammelt. Im gleichen Zeitraum wurden, laut DUH, mehr als 2,8 Millionen Tonnen Neugeräte verkauft. Deshalb sind die Fachmärkte gesetzlich verpflichtet, selbst die Kund*innen aktiv zu informieren und vor Ort darauf hinzuweisen, dass und welche Elektroaltgeräte kostenfrei abgegeben werden können.

Neue Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte im Online-Handel

Ab dem 01. Juli 2022 müssen Online-Händler bei jedem Kauf von Neugeräten die kostenlose Abholung und Entsorgung der Altgeräte anbieten. Die Käufer können direkt bei der Lieferung des neuen Gerätes das Altgerät kostenfrei „an der Haustür“ abholen lassen. Dies gilt für große Elektrogeräte über 50 cm Kantenlänge. Für kleinere Altgeräte müssen Online-Händler in “zumutbarer Entfernung” Rückgabemöglichkeiten einrichten. Die Kundschaft muss schriftlich und deutlich auf diese Möglichkeiten hingewiesen werden. Auf die kommunalen Wertstoff- und Recyclinghöfe oder Entsorgungsanlagen dürfen die Händler nicht verweisen.

Rücknahmepflichten zukünftig auch für Supermärkte

Ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 müssen Supermärkte, die Lebensmittel auf einer Verkaufsfläche von mindestens 800 m² verkaufen und mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Rücknahmestellen einrichten. Damit ist dann auch der Discounter um die Ecke in der Pflicht, Altgeräte anzunehmen!

Unsere Entsorgungszentren als Sammelstellen

Alle Elektroaltgeräte aus Privathaushalten dürfen Sie an unseren Entsorgungszentren kostenlos abgeben. Große Elektrogeräte (ab 50 cm Kantenlänge) können Sie in vielen Kommunen kostenlos zur Sperrmüllabfuhr anmelden. Unsere Kolleg*innen der Abfallberatung helfen Ihnen gerne weiter.

Einzelne Elektroaltgeräte (bis 30 cm Kantenlänge) nimmt auch unser Schadstoffmobil entgegen. Bitte beachten Sie, dass Monitore und Geräte mit fest verbautem Akku nicht angenommen werden.

Wichtige Hinweise zum Schluss:

Auch Sie als Verbraucher*in sind in der Pflicht. Vor der Entsorgung müssen Sie Batterien oder Akkus nach Möglichkeit entnehmen, sofern dies zerstörungsfrei möglich ist. Geräte mit fest verbauten Akkus nehmen die Sammelstellen getrennt entgegen. Dadurch werden Brände und Unfälle durch defekte Akkus vermieden. Ebenso müssen Lampen – wenn bauseits möglich – aus den Leuchten entnommen werden. Leuchtmittel nehmen die Annahmestellen gesondert an.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung unter der 02403 8766-353 oder abfallberatung@awa-gmbh.de.