Mehrweg hat mehr Wert – mit Freude genießen!

Seit Januar 2023 müssen Bistros, Restaurants, Kantinen und sogar Supermärkte mit Salatbars o. Ä. eine Mehrwegverpackung für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Bereits vor der Corona-Pandemie stellte die Flut von Verpackungsmüll ein Problem dar. Der aktuelle Aufschwung der Lieferdienste hat die Situation zusätzlich verschärft.  Um Plastikmüll aus dem To-Go Bereich zu reduzieren, werden aktuell immer mehr Maßnahmen getroffen. Die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bedeutet für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher Folgendes:

  1. Im Restaurant, im Café oder an der Salatbar entscheiden Sie, ob Sie Ihre Speisen und Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackung mitnehmen.
  2. Die größeren Gastronomiebetriebe sind seit 2023 dazu verpflichtet, Ihnen eine Mehrweg-Alternative anzubieten.
  3. In kleineren Gastronomiebetrieben (wie Cafés, Imbisse, Bäckereien, Wochenmarktstände) können Sie sich Ihre mitgebrachten Mehrwegbehältnisse befüllen lassen. Das spart nicht nur Ressourcen, sondern auch Kosten, nutzen Sie diese Möglichkeit.

Die „Go“ und die „No-Go“ im To-Go Bereich:

  • Geht es dabei um Einweg-Plastikbehälter oder auch diese aus Pappe mit Kunststoffbeschichtung?

Tatsächlich betrifft das Gesetz auch Verpackungen, die nur teilweise aus Plastik bestehen wie Pappboxen, die eine Kunststoffbeschichtung oder einen Kunststoffdeckel haben. Eine Mehrwegalternative soll angeboten werden: sie muss gut sichtbar sein und darf nicht teurer als Einweg angeboten werden. Die Höhe des Pfandes soll die Kundinnen und Kunden nicht abschrecken, die Mehrwegalternative zu wählen.

  • Was ist mit den Einwegschalen aus Aluminium, Pappe oder Holz?

Solchen Behältern muss bis jetzt keine Mehrwegalternative angeboten werden.

Aber man soll nicht denken, es wären umweltfreundliche Lösungen. Die To-Go-Verpackungen für Nahrungsmittel werden aus „frischen“ Stoffen (das heißt nicht zum Beispiel aus Altpapier) hergestellt. Durch die Verschmutzungen mit Fett, Soße o.Ä. müssen sie in der Regel im Restmüll entsorgt werden.  So werden diese Verpackungen nach einmaliger Nutzung verbrannt statt wiederverwendet.
Dasselbe betrifft Einwegverpackungen aus Maisstärke, aus Zucker, aus Bambus etc.: diese Verpackungen werden nach ihrer einmaligen Nutzung ebenfalls als Restmüll entsorgt. Ihr vermeintlich „grüner“ Image kann zu verstärktem Gebrauch führen, sowie zum irgendwo in der Natur Liegenlassen. Ressourcenersparnis wird bei keinem Einwegbehälter festgestellt, nur Mehrwegverpackungen haben deutlich bessere Umweltbilanz.

  • Was ist mit den Getränkebechern zum Mitnehmen?

Bei To-Go-Getränkebechern muss immer eine Mehrwegalternative angeboten werden, unabhängig vom Material des Einweggetränkebechers.

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